Untersuchungen nach Fahrerlaubnisverordnung
In unserer Praxis können Führerscheinbewerber und -inhaber gemäß den Vorschriften
der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) untersucht werden.
Neben der ärztlichen Untersuchung fordert die Fahrerlaubnisverordnung einen Sehtest
mit Untersuchung des Gesichtsfeldes (Perimetrie).
Bus- und Taxifahrer müssen bei Ersterteilung und ab dem 50. Lebensjahr (Bus) bzw. ab
dem 60 Lebensjahr (Personenbeförderungsschein) zusätzlich einen psychometrischen
Test absolvieren.
Hierbei wird die Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung,
Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit untersucht.
Diese Untersuchung wird mit einem psychometrischen Testsystem ebenfalls in unserer
Praxis durchgeführt.
Folgende Untersuchungen werden bei uns komplett durchgeführt
- Erstantrag und Verlängerung für Fahrerlaubnis LKW (Klasse C, C1, CE, C1E)
- Erstantrag und Verlängerung für Fahrerlaubnis Bus (Klasse D, D1, DE, D1E)
- Erstantrag und Verlängerung für Taxi, Mietwagen und Krankentransporte, P-Schein (Fahrgastbeförderung)
Die ärztliche Untersuchung, die Untersuchung des Sehvermögens und der Funktions- und Leistungstest
können auch einzeln in Anspruch genommen werden.
Wir sind in Vohwinkel jederzeit auch für gutachterliche Fragestellungen , die die Allgemeinmedizin umfassen
als Anprechpartner stets für Sie da!