Betreuung nach dem Arbeitssicherheitsgesetz
Das Arbeitssicherheitsgesetz verpflichtet den Arbeitgeber einen Betriebsarzt zu bestellen,
der ihn in Fragen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung unterstützt. Dies umfasst
insbesondere die
- Beratung des Arbeitgebers bei Planung, Ausführung und Betrieb von Betriebsstätten
- regelmäßige Durchführung von Begehungen und Arbeitsplatzanalysen
- Mitwirkung bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen (Gefährdungsbeurteilung)
- Beratung bei der Auswahl des Körperschutzes
Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen
Wir verfügen über die fachliche Kompetenz und über die apparative Ausstattung, um sämtliche
arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen
und staatlichen Vorschriften durchzuführen. Dabei finden auch hausärztliche und allgemeinmedizinische
Aspekte aus unserem medizinischen Alltag in Vohwinkel Berücksichtigung.
Je nach Art und Umfang können hierfür direkt in der Praxis Termine vereinbart werden.
Hier eine Auswahl der am häufigsten durchgeführten Untersuchungen:
G20 Lärm
G24 Hauterkrankungen (mit Ausnahme von Hautkrebs)
G25 Fahr-, Steuer-, und Überwachungstätigkeiten
G26.1 Atemschutzgeräte
G37 Bildschirmarbeitsplätze
G42 Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung