Betreuung nach dem Arbeitssicherheitsgesetz

Das Arbeitssicherheitsgesetz verpflichtet den Arbeitgeber einen Betriebsarzt zu bestellen,

der ihn in Fragen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung unterstützt. Dies umfasst

insbesondere die

-  Beratung des Arbeitgebers bei Planung, Ausführung und Betrieb von Betriebsstätten

-  regelmäßige Durchführung von Begehungen und Arbeitsplatzanalysen

-  Mitwirkung bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen (Gefährdungsbeurteilung)

-  Beratung bei der Auswahl des Körperschutzes

 

Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen

Wir verfügen über die fachliche Kompetenz und über die apparative Ausstattung, um sämtliche

arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen

und staatlichen Vorschriften durchzuführen. Dabei finden auch hausärztliche und allgemeinmedizinische

Aspekte aus unserem medizinischen Alltag in Vohwinkel Berücksichtigung.

Je nach Art und Umfang können hierfür direkt in der Praxis Termine vereinbart werden.

Hier eine Auswahl der am häufigsten durchgeführten Untersuchungen:

G20      Lärm

G24      Hauterkrankungen (mit Ausnahme von Hautkrebs)

G25      Fahr-, Steuer-, und Überwachungstätigkeiten

G26.1   Atemschutzgeräte

G37      Bildschirmarbeitsplätze

G42      Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung